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Bei Transportschaden Shop by Preis

Transportschaden soll nicht Ihr Schaden sein

Obwohl unsere Sendungen mit aller Sorgfalt verpackt werden, kann ein Transportschaden auftreten. Dafür sind aber dann nicht wir haftbar, sondern der Transportunternehmer.

Wie ist die Rechtslage:

Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers, wobei der Frachtführer sorgsam mit den Gütern umzugehen hat.

So handeln Sie richtig

1.
Prüfen Sie die Ware bei Anlieferung auf Vollständigkeit und Transportschäden in Gegenwart des Transportunternehmers. Im Schadensfall bzw. bei Transportverlust lassen Sie sich den Schaden bzw. die fehlenden Packstücke bitte schriftlich bestätigen. Nicht ordnungsgemäß festgestellte oder verspätet gemeldete Transportschäden werden Ihnen nicht ersetzt, auch nicht von der Versicherung.

Verfahren Sie bitte wie folgt:

Wenn die Verpackung beschädigt ist

Bei Transport durch die Post lassen Sie sich die Bestätigung der Beschädigung durch den Übergabebeamten ausstellen.
Schäden sind innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Bei Transport durch die Spedition oder den Paketdienst packen Sie die Ware in Gegenwart des anliefernden Fahrers aus und lassen Sie sich von diesem den Schaden auf dem Frachtbrief oder dem Packschein bestätigen.
Schäden sind innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Verpackung einwandfrei, aber der Inhalt beschädigt

Bei Transport durch die Post verständigen Sie sofort das zuständige Postamt. Beantragen Sie eine Besichtigung und eine Tatbestandsaufnahme.
Schäden sind innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Bei Transport durch die Spedition oder den Paketdienst verständigen Sie sofort den anliefernden Fahrunternehmer und beantragen Sie eine Besichtigung. Lassen Sie sich die Beschädigung nach der Besichtigung auf dem Frachtbrief bescheinigen.
Schäden sind innerhalb von 4 Tagen zu melden.

2. Lassen Sie die Ware und die Verpackung auf jeden Fall unverändert.

3. Benutzen Sie die beschädigten Produkte nicht!

4. Setzen Sie sich anschließend mit uns in Verbindung.

5. Wir benötigen folgende Unterlagen:

a) bei Posttransport: Schadensbestätigung der Post

b) bei Speditionstransport und Paketdienst:
Frachtbrief mit Schadensbestätigung, bzw. bei einwandfreier Verpackung die schriftliche Schadensmeldung an die Spedition.

Ohne die unter 5. angegebenen Unterlagen ist eine Gutschrift oder kostenloser Ersatz nicht möglich!

6. Unfreie, unangekündigte Rücksendungen können wir nicht annehmen.


mit freundlichem Gruß

Ihr Geschenkkorb Team

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